Was ist Pathologie?
Pathologie heißt in seiner ursprünglichen Wortbedeutung "Lehre von den Krankheiten".
Heute ist die Pathologie eines der großen Spezialgebiete in der Medizin (z. B. neben Chirurgie oder Innerer Medizin).
Ein Pathologe ist Facharzt für Pathologie und kann als angestellter Arzt in einer Krankenhausabteilung oder als niedergelassener Arzt im eigenen Institut arbeiten.
Die Pathologie ist nicht zu verwechseln mit dem verwandten Spezialgebiet der Rechtsmedizin ("Quincy"). Ein Rechtsmediziner hilft mit bei der Aufklärung von Straftaten, ein Pathologe ist dagegen wesentlich beteiligt
bei der Diagnostik von Krankheiten. Während früher ein Pathologe einen großen Teil seiner Arbeit mit Sektionen verbrachte (innere Leichenschau oder Obduktion), ist er heute größtenteils damit beschäftigt, zu mikroskopieren.
Entgegen landläufiger Klischees ist ein Pathologe maßgeblich beteiligt bei der Diagnostik von Krankheiten lebender Menschen. Gewebe und Körperflüssigkeiten, die ein Arzt einem Menschen entnimmt (z. B. Gallenblase, Muttermal,
Gewebsproben vom Magen oder Darm bei einer Spiegelung), werden nicht einfach weggeworfen, sondern zur Untersuchung in ein Institut für Pathologie eingesandt (mit dem normalen Postweg möglich).
Dabei wird das Untersuchungsgut in eine spezielle Fixierungsflüssigkeit eingebracht, um es dauerhaft haltbar zu machen und für die weitere Aufarbeitung optimal vorzubereiten.
Je nach Größe des Gewebsstückes muss der Pathologe zunächst fachmännisch das Äußere beurteilen und die repräsentativen Abschnitte für die eigentliche Diagnostik auswählen und herauspräparieren.
Um das Gewebe mikroskopisch betrachten zu können, müssen zunächst Schnitte angefertigt und gefärbt werden. Diese Schnitte haben eine maximale Dicke von 3/1000 mm! Entsprechend aufwändig sind die Prozeduren im Labor.
Je nach Art eines Gewebes dauert es zwischen 4 und 16 Stunden, bis ein fertiger Schnitt zum Mikroskopieren vorliegt. Bei großen Operationspräparaten (z. B. Dickdarm) werden pro Fall zahlreiche Schnitte angefertigt und
zum Teil mit Spezialfärbungen versehen (z. B. Schnitte vom Tumor, den Absetzungsrändern, den Lymphknoten usw.). Der Pathologe mikroskopiert dann die Schnitte bei Vergrößerungen zwischen 25-fach und 400-fach und erstellt
einen Befundbericht (Angaben über Art des Tumors - gutartig oder bösartig, welcher Tumortyp, wie aggressiv, wie groß, wie weit vorgewachsen), über die Schnittränder (Entfernung im Gesunden oder nicht), über Metastasierung
in Lymphknoten, über Gefäßeinbrüche, usw.). Anhand eines solchen Befundberichtes kann der behandelnde Arzt dann präzise die Krankheit einschätzen und möglicherweise weitertherapieren (Chemotherapie? Strahlentherapie?
Nachoperation? Nichts weiter tun?). Ähnliches gilt auch für Entzündungen (z. B. welcher Typ von Magenschleimhautentzündung? Müssen Antibiotika gegeben werden? Handelt es sich um einen Tumor oder eine ungewöhnliche Entzündung?).
Eine wichtige Aufgabe der Pathologen liegt in der Krebsfrüherkennung.
So werden zum Beispiel Abstriche vom äußeren Muttermund von Gynäkologen angefertigt und von Pathologen diagnostiziert. So kann heute der Krebs des Gebärmutterhalses schon in seinen Vorstadien frühzeitig entdeckt, therapiert
und geheilt werden.
Nach wie vor obduzieren Pathologen. Die bei einer Obduktion gewonnenen Erkenntnisse dienen der Qualitätssicherung und helfen den behandelnden Ärzten bei der Diagnostik und Therapie ähnlicher oder gleicher Krankheiten.
Ein großer Teil unseres heutigen medizinischen Standards beruht auf der Auswertung von Obduktionen.
Eine Obduktion (innere Leichenschau) verzögert nicht den Zeitpunkt der Bestattung. Ein obduzierter Leichnam kann ohne weiteres von den Angehörigen noch aufgebahrt und besehen werden, weil die Obduktion fachmännisch nach
genauen Regeln mit entsprechender Pietät durchgeführt wird. Das Gesicht, Hände und Füße werden nicht angetastet. Obwohl es in den meisten Bundesländern in Deutschland keine gesetzliche Regelung gibt, die eine Obduktion verbietet,
obduzieren Pathologen nur, wenn eine Zustimmung des Verstorbenen zu Lebzeiten oder die Zustimmung von Angehörigen vorliegt.